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Fragen zum Eintritt in die Evangelische Kirche

 

Wie kann ich in die Kirche eintreten?

Menschen, die noch nicht getauft sind, können unseren Pastor Gienke ansprechen. Mit ihm kann ein Taufgespräch vereinbart werden. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein. Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt und kommen zu uns ins Gemeindebüro oder sprechen unseren Pastor Gienke an.

 

Muss ich noch einmal getauft werden?

Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Zu den Unterzeichnern zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns.

 

Was kostet mich der Eintritt?

Nichts. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie im Anschluss als Mitglied Kirchensteuer bezahlen.

 

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

In der Regel zahlen Sie neun Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer. Dies gilt für Ledige ab einem zu versteuernden Einkommen von 8.820 Euro, für gemeinsam Veranlagte ab 17.640 Euro (Stand 2017). Wer darunter liegt, bleibt steuerfrei. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt eintragen. Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen: Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentner und Rentnerinnen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen. Sobald Sie Einkommensteuer zahlen, weil sie über weitere Einkünfte verfügen, fällt auch die Kirchensteuer an. Solche Einkünfte können beispielsweise aus Zins- und Kapitalerträgen oder Vermietungen stammen.

 

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

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